Planung

Hangterrassierung: Planung und Grundlagen

Illustration von aktivem und passivem Erddruck an einer Stützkonstruktion
Erddruck an einer Stützkonstruktion. Quelle: Wikimedia Commons, CC BY-SA

Was ist Hangterrassierung?

Hangterrassierung bezeichnet die horizontale Unterteilung eines Hangs in stufenartige Ebenen, die durch Stützmauern oder Böschungen gehalten werden. Ziel ist es, Flächen nutzbar zu machen, Erosion zu verhindern und den Hang dauerhaft zu stabilisieren.

Im privaten Gartenbereich wird Terrassierung eingesetzt, um Pflanzbeete, Rasenflächen oder Zugänge auf geneigten Grundstücken zu schaffen. Im landwirtschaftlichen und ingenieurtechnischen Kontext dient sie der Flächennutzung an Steilhängen und der Erosionskontrolle.

Geländeanalyse als Planungsgrundlage

Vor der Planung einer Terrassierung sollten folgende Parameter erhoben werden:

  • Hangneigung: Gemessen in Grad oder Prozent. Ab etwa 15° Neigung sind Erosionsschutzmaßnahmen sinnvoll.
  • Bodenart und -aufbau: Bindige Böden (Ton, Lehm) und nicht bindige Böden (Sand, Kies) verhalten sich grundsätzlich verschieden und erfordern unterschiedliche Gründungsmaßnahmen.
  • Wasserverhältnisse: Hoch anstehendes Grundwasser, Quellhorizonte und Oberflächenentwässerung beeinflussen die Standsicherheit von Stützbauwerken erheblich.
  • Bebauung und Lasten: Bestehende Gebäude, Wege und Bäume im Einflussbereich der Terrassierung müssen in der Planung berücksichtigt werden.

Erddruck und Standsicherheit

Stützmauern müssen dem Erddruck des zurückgehaltenen Bodens standhalten. Die Berechnung des Erddrucks erfolgt nach DIN EN 1997-1 (Eurocode 7 – Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik) und DIN 4085 (Berechnung des Erddrucks). Für einfache Stützmauern bis 1,2 m Höhe gibt es vereinfachte Bemessungsverfahren.

Hinterfüllung und Drainagen hinter der Stützmauer sind entscheidend: Wasseransammlungen erhöhen den Erddrück und können zur Instabilität führen.

Genehmigungsrechtliche Anforderungen

Die Genehmigungspflicht für Geländeveränderungen regeln die jeweiligen Landesbauordnungen (LBO). In Bayern, Baden-Württemberg und anderen Bundesländern sind Auffüllungen und Abgrabungen ab einer bestimmten Höhe (oft 1,5 m) oder Fläche genehmigungspflichtig. Zuständig sind die unteren Baubehörden der Gemeinden.

Hinweis: Die Genehmigungsgrenzen variieren je nach Bundesland erheblich. Eine Anfrage bei der lokalen Baubehörde vor Beginn der Planungsarbeiten ist ratsam.

Zuständige Normwerke

DIN EN 1997-1 (Eurocode 7) und DIN 4085 für Erddruckberechnung. Landesbauordnungen für Genehmigungsrecht. Informationen beim Deutschen Institut für Normung.

Weitere Artikel